Sind Präsenzveranstaltungen verantwortbar?

Sie fragen sich, ob Präsenzveranstaltungen mit Mitarbeitern und Führungkräften wieder verantwortbar sind?

Grundsätzlich sind virtuelle Meetings, solange die Pandemie andauert, natürlich die erste Wahl. Es gilt zunächst alle Möglichkeiten virtueller Zusammenarbeit auszuschöpfen und Präsenzveranstaltungen auf das absolut notwendige Maß zu reduzieren. Virtuelle Kollaborationswerkzeuge ermöglichen uns eine fruchtbare Zusammenarbeit und erlauben uns, weitgehend auch ohne physische Treffen auszukommen.

Und doch ersetzt keine Technik der Welt den direkten Kontakt unter Menschen. Online-Meetings können vieles kompensieren, aber eben nicht alles. Menschen sind soziale Wesen, die Nähe und Kontakt brauchen. Workshops, Verhaltens- und Teamtrainings mit persönlichem Feedback sind in einer guten Qualität nur mit Präsenzveranstaltungen möglich. Deshalb sind Präsenztrainings für soziale Lernsituationen wichtig.

Als Führungskraft haben wir eine besondere Verantwortung bei der Organisation und Durchführung von Meetings, Trainings- und Fortbildungsveranstaltungen. Wie lässt sich dieser Verantwortung gerecht werden?

Hier erfahren Sie, was bei der Organisation einer Präsenzveranstaltung zu beachten ist:

Die Durchführung einer Präsenzveranstaltung beginnt schon bei der Vorbereitung.

INFORMATION DER TEILNEHMER

Mit der Einladung erhalten die Teilnehmenden ein Merkblatt mit den Hygieneregeln für die Durchführung der Veranstaltung. Der Erhalt und die Verpflichtung, die Regeln einzuhalten, werden von jedem Teilnehmenden bestätigt.

Bei der Trainings-/Workshoperöffnung geht der Trainer/Coach noch einmal die Hygieneregeln anhand einer Präsentation durch und vereinbart die erforderlichen Verhaltensregeln.

Die Bestätigung kann nach dem Durcharbeiten der Hygieneregeln auch digital erfolgen.

AN- UND ABREISE

Wer die Möglichkeit hat, alleine zum Training zu kommen, der sollte dies auch tun. Falls Sie auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen sind, müssen Sie eine FFP2-Maske tragen. Dies ist in allen Bundesländern Pflicht.

Auf der Homepage der Bundesregierung wird im Hinblick auf das Bilden von Fahrgemeinschaften auf dem Weg zum Arbeitsplatz darauf hingewiesen, dass höchstens eine weitere Person befördert werden dürfe.

Als allgemeine Faustregel in dieser Zeit kann Folgendes gelten: Bilden Sie, wenn möglich, keine Fahrgemeinschaften. Denn je mehr Personen im Auto sitzen, desto höher ist auch die Ansteckungsgefahr. Sollte es keine andere Möglichkeit geben, empfiehlt es sich zudem, wenn der Beifahrer hinten rechts Platz nimmt – so wird der Abstand zum Fahrer immerhin etwas vergrößert.

PERSÖNLICHE HYGIENE

Das Coronavirus wird von Mensch zu Mensch übertragen. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion und Aerosole. Diese erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie der Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich.

Wichtigste Maßnahmen:

  1. Bei Krankheitsanzeichen (z. B. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns, Halsschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen) werden die Teilnehmenden aufgefordert, auf jedem Fall zu Hause zu bleiben.
  2. Mindestens 1,50 m Abstand zu anderen Personen
  3. Aufzüge sind grundsätzlich nur durch eine Person zu benutzen und deren Benutzung ggfs. auf Personen oder Situationen mit spezifischen Bedarfen einzuschränken.
  4. Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute, berühren, d. h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
  5. Keine Berührungen, Umarmungen, Bussi-Bussi, „Fist Bumping“ und kein Händeschütteln.
  6. Gegenstände wie z. B. Trinkbecher, persönliche Arbeitsmaterialien und Stifte nicht mit anderen Personen teilen.
  7. Den Kontakt mit häufig genutzten Flächen, wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe, möglichst minimieren, d. h., nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggfs. Ellenbogen
  8. Husten- und Nies-Etikette: Husten und Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten
  9. Gründliche Handhygiene: Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden; auch kaltes Wasser ist ausreichend, entscheidend ist der Einsatz von Seife siehe auch https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/, z. B. nach Husten oder Niesen, nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, nach dem erstmaligen Betreten des Gebäude, vor dem Essen, vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen der FFP2-Maske sowie nach dem Toilettengang.

TAGUNGSRÄUME UND SEMINARBETRIEB

Die Hygiene in den Tagungsräumen muss mit dem Betreiber der Veranstaltungsstätte vereinbart werden und wird vom Trainer kontrolliert.

  1. Grundsätzlich sollten die Trainingsgruppen eher verkleinert werden. Je kleiner die Gruppen, desto geringer das potentielle Ansteckungsrisiko. Wir empfehlen eine maximale Gruppengröße von 10 Teilnehmern.
  2. Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion und Aerosolen muss in den Trainings ein Abstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden. Das bedeutet, dass die Tische in den Trainingsräumen entsprechend weit auseinander gestellt werden müssen.
  3. Die Teilnehmenden sollen möglichst eine feste Sitzordnung einhalten, die am Anfang der Veranstaltung dokumentiert (Foto) wird, um ggf. Infektionswege nachverfolgen zu können.
  4. Partner- und Gruppenarbeit darf nur unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln erfolgen.
  5. Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindestens alle 45 Minuten, in jeder Pause und vor jeder Trainingseinheit, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. Eine Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird. Weiterhin wird der Einsatz von Ventilatoren empfohlen, um die Raumluft in Bewegung zu bringen und beim Lüften aus dem Fenster zu blasen. Dies kann Aerosolkomponenten verringern.
  6. Aus Sicherheitsgründen verschlossene Fenster müssen daher für die Lüftung geöffnet werden.
  7. Räume, die über eine raumlufttechnische Anlage (Lüftungsanlage) be- und entlüftet werden, sind dann nutzbar, wenn sichergestellt ist, dass die Lüftungsanlage nicht als potenzielle Quelle der Virusweiterverbreitung dienen kann (keine Umluftbeimengung, Wartung gem. VDI 6022).
  8. Damit die Haut durch das häufige Waschen nicht austrocknet, sollten die Hände regelmäßig eingecremt werden.
  9. Das Desinfizieren der Hände ist nur dann sinnvoll, wenn ein Händewaschen nicht möglich ist.
  10. Handdesinfektion nach Kontakt mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem: dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände eingerieben werden. Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten (siehe auch aktion-sauberehaende.de).
  11. FFP2-Masken sollen in den Pausen getragen werden.
  12. Im Training ist das Tragen von Masken empfehlenswert, auch wenn der Sicherheitsabstand gewährleistet wird. Mit einem MNS oder einer textilen Barriere können Tröpfchen, die man z. B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Dies darf aber nicht dazu führen, dass der Abstand unnötigerweise verringert wird.

DESINFEKTION DER ARBEITSPLÄTZE

Dies sollte generell in Form einer Wisch-Desinfektion mit einer kalten Lösung erfolgen.

  • Türklinken und Griffe (z. B. an Schubladen und Fenstern) sowie der Umgriff der Türen
  • Handläufe, z. B. an Treppen
  • Lichtschalter
  • Tische, Telefone, Kopierer
  • Alle sonstigen Griffbereiche
  • Computermäuse und Tastatur sind von den Benutzern nach der Benutzung selbst mit geeigneten Reinigungsmitteln zu reinigen
  • Die Müllbehälter sind täglich zu leeren.

INFEKTIONSSCHUTZ IN DEN PAUSEN

Auch in den Pausen und unmittelbar vor Trainingsbeginn bzw. unmittelbar nach Trainingsabschluss muss gewährleistet sein, dass 1,50 Meter Abstand gehalten wird.

Abstand zu halten gilt überall, im Restaurant und in der Teeküche. Soweit erforderlich, sind Vorkehrungen zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,50 Metern zu treffen.

CORONA-APP

Wir empfehlen – in Abstimmung mit unseren Kunden – den Teilnehmenden von Weiterbildungsmaßnahmen und Trainings die Nutzung der Corona-App.

 

Weitere Informationen erhalten Sie von: hallo@audemagna.com.

 

 

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